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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2019 - L 18 AL 110/19   

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https://dejure.org/2019,50043
LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2019 - L 18 AL 110/19 (https://dejure.org/2019,50043)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.12.2019 - L 18 AL 110/19 (https://dejure.org/2019,50043)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2019 - L 18 AL 110/19 (https://dejure.org/2019,50043)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2019 - L 18 AL 110/19
    Die Aufzählung ist dabei nach Wortlaut und gesetzgeberischen Willen (vgl BT-Drs 13/5676 und 13/4941) als abschließend aufzufassen.
  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2019 - L 18 AL 110/19
    Dies ist dann der Fall, wenn iS einer "engen Kausalität" bzw "strengen Kausalität" die Bewilligung der Leistung(en) die einzige Möglichkeit der Förderung der Beschäftigungsaufnahme darstellt (vgl zum gleichlautenden Erforderlichkeitsbegriff in § 53 SGB III in der bis 31. März 2012 geltenden Fassung - aF - BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 2 Rn 15 mwN; BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 3 Rn 16 mwN).
  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 26/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2019 - L 18 AL 110/19
    Dies ist dann der Fall, wenn iS einer "engen Kausalität" bzw "strengen Kausalität" die Bewilligung der Leistung(en) die einzige Möglichkeit der Förderung der Beschäftigungsaufnahme darstellt (vgl zum gleichlautenden Erforderlichkeitsbegriff in § 53 SGB III in der bis 31. März 2012 geltenden Fassung - aF - BSG, Urteil vom 4. März 2009 - B 11 AL 50/07 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 2 Rn 15 mwN; BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 7/7a AL 26/07 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 3 Rn 16 mwN).
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